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Fährte und Fährtengelände

Als Fährtengelände wird ein blankes Ackergelände dienen. Die Fährtenteilnehmer werden in Gruppen 30 Minuten vor Beginn der Ausarbeitung zum Fährtengelände geleitet. Die Fahrzeit beträgt etwa 10-15 Minuten. Die Fährtenteilnehmer haben sich rechtzeitig vor Abfahrt ihrer Gruppe am Treffpunkt einzufinden. Fährtenformen gemäß PO -Entscheidung liegt beim Leistungsrichter der Fährte Reiner Müller. Organisation, Einteilung und Auslosung der Fährten innerhalb der Gruppe wird vom Fährtenverantwortlichen Elke Dietrich geregelt.
 
Eingang und Abfahrt Fährtengelände
Abfahrtspunkt zum Fährtengelände
 
Fährtengegenstände
Fährtengegenstände gemäß PO

 

Weiter: Unterordnung und Platzeinteilung